Kompaktkurs AE-Online-Kompaktkurs: Endoprothetische Versorgung in der juristischen Bewertung – Erfahrungen aus Gutachten

Gelenk Gutachten

07.10.2025 - 08.10.2025
online

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Eine sachgerechte Erstellung eines Gutachtens ist nur möglich, wenn der Gutachter, die aus seiner gutachterlichen bzw. prozessrechtlichen Funktion resultierenden Anforderungen beachtet, über eingehende Kenntnisse in dem betroffenen Fachgebiet verfügt und jede Expertise mit der erforderlichen Sorgfalt anfertigt.
AWMF-Leitlinie 094/001

Ergebnisqualität in der operativen Medizin – inzwischen auch vordergründiges Schlagwortargument für politische Reformvorhaben - darf als berechtigter, beständiger Anspruch von Gesellschaft und Gesundheits-wesen gleichermaßen gelten; überschwängliche Marketingstrategien (auch von Kliniken) und manchmal unbedachte, vorschnelle Aussagen in wissenschaftlichen Publikationen steigern einerseits die Erwartungen unserer Patient*innen, aber gleichzeitig auch das Potential für Enttäuschungen.

Immerhin: stationäre Eingriffe in Orthopädie und Unfallchirurgie sind laut Medizinischen Dienst der Krankenkassen die häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen, die meisten festgestellten Fehler betreffen die „Implantation einer Hüftprothese“ (OPS 5-820) an dritter Stelle steht schon die „Implantation einer Kniegelenksprothese“ (OPS 5-822); - bemerkenswert in diesem Zusammenhang die 20 % - Quote von bestätigten Behandlungsfehlern beim Endoprothesenwechsel (ICD-10: T 84 – „Komplikation bei orthopädischem Gelenkersatz“).

Fragestellungen werden nicht einfacher; Anzahl der Gutachten steigen genauso wie die fachlichen Anforderungen an die Ausführenden; klinisch-praktische Expertise und genaue Kenntnisse sowie korrekte Auswahl der zutreffenden wissenschaftlichen Literatur sind somit mehr und mehr gefordert.

Die KI leistet hierzu nicht immer sinnvolle Beiträge oder taugliche Ergänzungen, ihr Einsatz bleibt äußerst fraglich, wird aber auf lange Sicht nicht aufzuhalten sein.

Nebenbei: Auseinandersetzung mit Gutachten ist immer auch eine ehrliche und kritische Reflexion auf Risiken und deren Vermeidung, auch im eigenen Umfeld.

Es sind aber nicht nur Haftungsfragen, sozialrechtliche Leistungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten, sowie Probleme von Schaden und Kausalität gehören naturgemäß genauso zum weiten Feld der Begutachtung nach endoprothetischen Operationen, diese sind gleichfalls Inhalte des Webinars.

Wesentliche Erkenntnisquellen ärztlicher Begutachtung sind statistische, anatomische und biomechanische Überlegungen, Verlaufsbeobachtungen und insbesondere gesicherte ärztliche Erfahrungen, keine Wertungen und insbesondere keine rechtlichen Überlegungen, wobei der Gutachter jedoch die Rechtsgrundlagen des Rechtsgebiets, für das sein Gutachten bestimmt ist, kennen muss, insbesondere die Kausalitätsanforderungen und Beweisgrundsätze.
Elmar Ludolph

Auch „online“ bieten AE-Kurse reichlich Gelegenheit zu persönlichem Erfahrungsaustausch und interaktiver Diskussion, wir freuen uns deshalb umso mehr auf Ihre Teilnahme, zu der wir Sie herzlich einladen!

Veranstaltungstermin

Dienstag, 7. Oktober 2025, 15:00–20:00 Uhr
Mittwoch, 8. Oktober 2025, 15:00–20:00 Uhr

Zugang

Ihre Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail.

Zertifizierung

Diese Fortbildungsveranstaltung wurde durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Fortbildungspunkten in der Kategorie A zertifiziert.

Wissenschaftliche Leitung

Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller
Ärztlicher Direktor,
Chefarzt der Orthopädischen Klinik,
Leiter des EndoProthetikZentrums der Maximalversorgung
Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital Braunschweig

Prof. Dr. med. Rudolf Ascherl
Kirchham

Univ.-Prof. Dr. med. Dieter C. Wirtz
Ärztlicher Direktor
Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Universitätsklinikum Bonn

Kontaktadresse

Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik GmbH
Jelena Bindemann
Projektleitung
Oltmannsstraße 5
79100 Freiburg
Tel.: +49 171 56 36 76 0
E-Mail: j.bindemann@ae-gmbh.com

Teilnahmegebühren

215,00 €
AE-Mitglieder: 185,00 €