Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung gelten für alle Veranstaltungen, die von der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik GmbH – nachfolgend auch AE oder Veranstalter genannt – durchgeführt werden.

2. Anmeldung und Bestätigung

2.1. Die Anmeldung kann per in Textform per E-Mail, Fax elektronisch über diese Website oder schriftlich per Post an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich.

2.2. Mit Absenden der rechtskräftigen Anmeldung akzeptiert der Kunde – im Folgenden Teilnehmer genannt – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

2.3. Mit der Übermittlung der Anmeldebestätigung der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik GmbH kommt ein Vertrag zwischen der AE und dem Teilnehmer zustande. Die gebuchten Positionen sind in der Rechnung aufgelistet, die mit der Anmeldebestätigung versandt wird.

2.4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Veranstaltung wird der Teilnehmer in Text- oder Schriftform benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste; sollte der betroffene Teilnehmer kein Interesse an der Teilnahme der Veranstaltung haben, teilt er dies in Text- oder Schriftform umgehend der AE mit und wird von der Warteliste gestrichen. Sollten weitere Kapazitäten frei werden, werden die auf der Warteliste stehenden Personen nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anmeldung in Text- oder Schriftform durch die AE benachrichtigt. Bei Benachrichtigungen bedarf es keiner weiteren Anmeldung und der Vertrag zwischen der AE und dem Teilnehmer kommt direkt zustande.

2.5. Die AE behält sich vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Hierüber wird der Teilnehmer schnellstmöglich in Text- oder Schriftform nach Eingang seiner Anmeldung informiert. Ein Vertrag zwischen Teilnehmer und AE kommt in diesem Fall nicht zustande.

3. Abrechnung und Fälligkeit der Gebühren

3.1. Die Teilnahmegebühr für eine Veranstaltung und – bei der Anmeldung zum Abendessen – die Abendessenpauschale werden mit dem Zugang der Rechnung und der Anmeldebestätigung fällig, es sei denn, ein anderes Zahlungsziel ist in der Rechnung genannt. Der Teilnehmer ist vorleistungspflichtig und hat den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzug auf das Konto der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik GmbH zu überweisen: IBAN: DE21 6809 0000 0027 3421 08 BIC: GENODE61FR1 Kreditinstitut: Volksbank Freiburg

3.2. Die AE behält sich vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 1,00 pro Mahnung zu erheben, falls der Teilnehmer sich im Zahlungsverzug befindet. Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Rücktritt/Stornierung durch den Kursteilnehmer

4.1. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs in Textform (E-Mail oder Fax) oder in Schriftform per Post zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.

4.2. Die Stornierung ist bis 2 (zwei) Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung kostenfrei möglich, wobei es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung des Teilnehmers bei der AE ankommt. Dies betrifft alle in der Rechnung aufgeführten Positionen. Bereits getätigte Zahlungen werden dem Teilnehmer in diesem Fall zurückerstattet.

4.3. Bei einer Stornierung 13 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

4.4. Im Falle einer persönlichen Verhinderung des Teilnehmers kann dieser anstelle einer Stornierung auch eine Ersatzperson in Text- oder Schriftform der AE benennen, wobei sich die AE auch hier vorbehält, die benannte Ersatzperson ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern die Ersatzperson an der Veranstaltung teilnimmt, bleibt der Vertrag zwischen der AE und dem (ursprünglichen) Teilnehmer bestehen. Letzterer ist auch Schuldner der Teilnehmergebühr zzgl. etwaiger Abendessenpauschale.

4.5. Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne vorher storniert zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Rücktritt/Kursabsage durch den Veranstalter

5.1. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder wenn das geplante Programm des Kurses aufgrund von Ausfall eines oder mehrerer Referenten nicht eingehalten werden kann oder bei höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, kann die AE eine Veranstaltung absagen. Hierüber werden alle Teilnehmer umgehend in Text- oder Schriftform informiert und evtl. vom Teilnehmer geleistete Zahlungen umgebucht oder per Banküberweisung zurückerstattet.

5.2. Bei Zahlungsverzug oder bei einer durch den Teilnehmer abgelehnten nachträglichen Vertragsänderung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er mindestens 3 (drei) Tage vor Beginn der Veranstaltung den Teilnehmer in Text- oder Schriftform darüber zu benachrichtigen.

6. Ausschluss von Teilnehmern

6.1. Während der Veranstaltung kann ein Teilnehmer, wenn er den Veranstaltungsablauf mehr als unerheblich stört, indem er sich z.B. nicht an die Vorschriften des Veranstaltungsablaufs hält, jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7. Programmgestaltung

7.1. In der Gestaltung der Seminarzeiten und der Abläufe ist der Veranstalter frei. Er ist jedoch bemüht, sich an die auf dem jeweils herausgegebenen Curriculum angegebenen Zeiten und Inhalte zu halten.

7.2. Notwendige wesentliche Änderungen des Programms werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

8. Datennutzung

8.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten intern elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Der Teilnehmer wird hiermit gem. § 31 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden.

8.2. Alle dem Veranstalter überlassenen persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, E-Mails und Briefe vom Veranstalter zu erhalten. Diese Genehmigung darf vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.

8.3. Die Anmeldebestätigung kann per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden.

9. Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videoaufzeichnungen bei Veranstaltungen

9.1. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Tonaufnahmen oder Videoaufzeichnungen, die während der Veranstaltungen erstellt werden, anderen Teilnehmern zugänglich gemacht und im Internet, in Fachzeitschriften und/oder anderen Publikationen veröffentlicht werden dürfen. Wenn der Teilnehmer keine Veröffentlichung wünscht, möge er dies bitte bei Veranstaltungsbeginn mitteilen, und es erfolgt dann auch keine Veröffentlichung der Fotos, Ton- oder Videoaufnahmen. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft frei widerruflich.

10. Verbot der Foto-, Ton- oder Videoaufzeichnungen

10.1. Dem Teilnehmer ist es untersagt, selbst Foto-, Ton- oder Videoaufzeichnungen während der Veranstaltungen anzufertigen. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich die AE vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

11. Haftung

11.1. Der Teilnehmer hält sich in allen Veranstaltungsräumen (inkl. Räume für Abendveranstaltungen) auf eigene Gefahr auf.

11.2. Bei Workshops, Demonstrationen und Übungen an Patienten oder anderen handelt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko.

11.3. Die AE hat ihre Veranstaltungen einschließlich der Unterlagen, die sie herausgibt, mit größter Sorgfalt zusammengestellt, haftet jedoch nicht für evtl. direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Veranstaltungsinhalte und/oder der Veranstaltungsunterlagen entstehen können. Die Verwendung aller Inhalte geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.

11.4. Reservierung und Buchung von Reisemitteln (Flugtickets, Bahnkarten usw.) sowie von Hotelzimmern oder anderen Unterkünften: Hierfür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich und muss die Kosten selbst tragen. Sollte die AE dem Teilnehmer bei der Beschaffung von Reise- und/oder Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haftet sie nicht für die Erbringung solcher Leistungen. Eine Haftung für die preisgünstigste Reise- oder Unterbringungsoption ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Ausfall einer Veranstaltung (z. B. durch Ausfall der Referenten) können keine Ersatzansprüche an die AE geltend gemacht werden.

11.5. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, also in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die AE oder deren Erfüllungsgehilfen.

11.6. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die AE oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonst zwingend gehaftet wird.

12. Copyright der Veranstaltungsunterlagen

12.1. Die ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Veranstalters in welcher Form auch immer vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich die AE vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

13. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, jedwede frühere mündliche Vereinbarung wird aufgehoben.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i. Brsg.
Stand: 14.11.2017