Informationen für Referierende
Informationen zur Reisekostenabrechnung für die wissenschaftliche Leitung und Referierenden der AE
Die AE übernimmt die Reisekosten laut der oben genannten AE-Reisekostenrichtlinien. Aufwandsentschädigungen/ Honorare können nicht übernommen werden.
Rechnungsvorlagen
Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind:
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG weisen keine Umsatzsteuer gesondert aus. Kleinunternehmer ist derjenige, dessen Umsatz
- im Vorjahr nicht höher war als 22.000 EUR und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 EUR sein wird.
Werden beide Grenzwerte nicht überschritten, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, d. h., die Umsätze sind steuerfrei. Überschreitet der Unternehmer den Grenzwert, muss er ab dem 1.1. des nächsten Jahres seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, stellen Sie bitte eine Rechnung an uns nach geltenden gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes aus.
Nachstehende Rechnungsvorlage können Sie direkt elektronisch ausfüllen.
Oder wenn Sie die Rechnungsvorlage ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen möchten.
Falls Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind:
Nachstehende Rechnungsvorlage können Sie direkt elektronisch ausfüllen.
Oder wenn Sie die Rechnungsvorlage ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen möchten.
Haben Sie Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen! Wenden Sie sich hierfür an unsere Buchhaltung unter 0761 870 70 517.